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Ausschreibung

Meldung aus Großhartmannsdorf

 

Die Gemeinde Grosshartmannsdorf schreibt ab 01.06.2023 die Tätigkeiten an den kommunalen Wanderwegen in der Funktion eines ehrenamtlichen Wegewarts im Gemeindegebiet aus.

In die Aufgabenbereiche eines Wegewarts fallen die Kontrolle des Zustandes der Verkehrssicherungsmittel, Markierung der Wander-wege, das eventuelle Freischneiden von Bäumen und Entfernen anderer Hindernisse (Steine). Bei größeren Schäden machen sie Meldung an die für die Wegerhaltung verantwortliche Stelle in der Gemeindeverwaltung bzw. im kommunalen Bauhof.

Die Entschädigung erfolgt nach der am 03.04.2023 durch den Gemeinderat beschlossenen Entschädigungssatzung wie folgt:

§ 7 Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten an kommunalen Wanderwegen

Für die ehrenamtliche Tätigkeit des Wanderwegewarts der Gemeinde Großhartmannsdorf wird eine Entschädigung von 70 € pro Monat festgelegt. Diese wird zum Ende jeden Jahres ausgezahlt. Längerer Ausfall führt zur anteiligen Zahlung der Entschädigung.

Hinweis:

Diese Entschädigung kann für den Bewerber / die Bewerberin steuer- und sozialabgabenfrei sein, da § 3 Nr. 26a EStG die Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag juristischer Personen des öffentlichen Rechts zur Förderung gemeinnütziger Zwecke bis insgesamt 840 EUR jährlich steuerfrei stellt.

 

Bei Interesse senden Sie bitte bis zum 05.05.2023 eine formlose schriftliche Bewerbung an die Gemeindeverwaltung.

 

Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung - telefonisch unter 037329/79911 oder persönlich zu den Öffnungszeiten (möglichst donnerstags 14.00 – 18.00 Uhr).

 

Großhartmannsdorf, den 04.04.2023

Müller

Bürgermeister