Information des Staatsbetriebes Sachsenforst - Forstbetrieb Marienberg

Meldung aus Großhartmannsdorf
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Der Staatsbetrieb Sachsenforst beabsichtigt im Bereich des Forstbezirkes Marienberg im Zeitraum August bis Oktober 2026 Forstliche Bodenschutzkalkungen durchzuführen. 

 

Die Flächen befinden sich in den Gemarkungen Dittmannsdorf, Pfaffroda, Schönfeld, hallbach, Niederneuschönbegr, Oberneuschönberg und Olbernhau. 

Die Bodenschutzkalkung erfolgt nach einer fachlich fundierten Planung auf standörtlicher Grundlage unter Beachtung der flächenkonkreten Waldfunktionen und der Baumartenverhältnisse mit Naturkalken unter ständiger Kontrolle durch Mitarbeiter des Forstbezirkes. Ziel der Bodenschutzkalkung sind: 

 

  • Kompensation von Säureeinträgen 

  • Verbesserung der Pufferkapazität des Waldbodens 

  • Verbesserung der Erdalkali-Ernährung der Waldbäume 

  • Verbesserung der Vitalität der Waldbestände 

  • Verbesserung der Lebensbedingungen für Bodenlebewesen und Baumwurzeln 

  • Verbesserung des Schutzes von Quell- und Grundwasser vor Schwermetall-, Aluminium- und Säureeinträgen 

 

 

Zum Einsatz kommt aufgemahlener magnesiumhaltiger Kalkstein in einer Aufwandmenge von 3 t/ha. Die Ausbringung wird durch Helikopter oder Starrflügler erfolgen. 

 

Die Bodenschutzkalkung wird aus Mitteln des ELER-Programms der Europäischen Union finanziert und ist für die teilnehmenden Waldbesitzer kostenfrei. 

 

Waldbesitzer die mit der Bodenschutzkalkung Ihres Waldes einverstanden, brauchen nichts zu unternehmen. Wenn bis zum 16.01.2026 keine Ablehnung erfolgt, gilt dies als Zustimmung zur geplanten Kalkung. Damit wird dem SBS die Befugnis erteilt, die erforderlichen Maßnahmen zur Kalkung zu veranlassen und den Wald gemäß § 13 (1) SächsWaldG im Auftrag des Waldbesitzers für den Zeitraum der Kalkung zu sperren. 

 

Sollten Sie mit der Kalkung Ihres Waldes nicht einverstanden sein, legen Sie bitte bis zum 

16.01.2026 beim Staatsbetrieb Sachsenforst – Forstbezirk Marienberg,

Anschrift: Markt 3, 09496 Marienberg, Telefon 03735/6611130 bzw. 0173/961790schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch ein.