Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für die Vergabe des Bürgerpreises 2025

Meldung aus Großhartmannsdorf

Alle Bürger unserer Gemeinde sind aufgerufen, für die Vergabe des Bürgerpreises 2025 Vorschläge bis 31. Oktober in der Gemeindever-waltung bzw. beim Bürgermeister einzureichen.

Der § 3 des Auswahlverfahren der Preisträger der Satzung zur Vergabe des Bürgerpreises unserer Gemeinde enthält dazu folgende Ausführungen: „Personen oder Institutionen können gemäß § 1 der Satzung natürliche oder juristische Personen für den Bürgerpreis vorschlagen. 

Die Vorschläge sind in schriftlicher Form an den Bürgermeister bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres einzureichen; sie sollen eine ausreichende Begründung, insbesondere über die Verdienste und das Wirken des Vorgeschlagenen, enthalten.

Die Vorschläge werden den Mitgliedern des Gemeinderates zur Vorberatung vorgelegt. Der Gemeinderat beschließt spätestens im Dezember über die empfohlenen Preisträger. Alle vorberatenden Sitzungen im Zusammenhang mit der Vergabe des Bürgerpreises sind nicht öffentlich. Entsprechen die eingereichten Vorschläge nicht den gestellten Auswahlkriterien, so hat der Gemeinderat über das Aussetzen der Preisverleihung mehrheitlich zu entscheiden. 

Ein Anspruch auf Verleihung des Bürgerpreises besteht nicht.“ Der Bürgerpreis besteht aus einem Geldpreis von 100 € und einer Urkunde.

 

 

Müller

Bürgermeister